Spenden

Wir bitten um Ihre Unterstützung – und auch um Ihre Spende! Spenden Sie für die politische Arbeit der Maintaler SPD:

Kontoinhaber: SPD Maintal

IBAN: DE83 5065 0023 0053 0110 03

BIC: HELADEF1HAN

Kontonummer: 53011003

Bank: Sparkasse Hanau

BLZ: 506 500 23

Verwendungszweck: Spende an die SPD Maintal

 

Die Spende können Sie von der Steuer absetzen. Bei Spenden bis zu 200 Euro genügt dem Finanzamt der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug als Nachweis. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, geben Sie einfach auf der Überweisung unter Verwendungszweck zusätzlich Ihren Namen und Ihre Anschrift an, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zuschicken können.

Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen: Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten NUR für „natürlichen Personen“. „Juristische Personen“, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.