„Das geplante Kinderförderungsgesetz der hessischen Landesregierung wird zu einer erheblichen Verschlechterung für die Qualität der frühkindlichen Bildung führen“, erklärte heute Sebastian Maier, SPD Landtagskandidat für den Wahlkreis 41. Das Kinderförderungsgesetz orientiere sich nach Ansicht von Maier nicht an den Erfordernissen früher Bildung, es setze keine Qualitätsmaßstäbe, sondern mindere an entscheidenden Stellen die Qualität. „Es ist kein Gesetz, dass sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern orientiert“, so Maier.
Maier gehe davon aus, dass nach diesem Gesetz nicht mehr Finanzmittel für die Finanzierung der frühkindlichen Bildung zur Verfügung stehen werde, vielmehr sei zu erwarten, dass in vielen Fällen die Träger und Einrichtungen finanziell schlechter gestellt werden. „Der neue Finanzierungsmechanismus führt dazu, dass bei den Gruppengrößen, der Fachkraft-Kind-Relation, den Öffnungszeiten jeweils der für Kinder, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher schlechteste Wert gewählt werden muss, wenn man eine möglichst gute Refinanzierung haben möchte. Die Pauschale pro tatsächlich aufgenommenem Kind führt beispielsweise dazu, dass die Gruppen bis zum maximal möglichen Punkt von 25 Kindern gefüllt werden. 25 Kinder in einer Gruppe sind aber unter Qualitätsgesichtspunkten nicht zu vertreten. Die derzeit noch gültige Mindestverordnung sah eine Bandbreite von 15 bis 25 Kindern vor“, so Maier. auszugehen
Kritisch bewertet Maier ebenfalls die geplante Möglichkeit, dass bis zu 20 Prozent der Personalstellen mit Nicht-Fachkräften besetzt werden können. „Dies wird den heutigen Anforderungen nicht gerecht und bedeutet Entprofessionalisierung der pädagogischen Arbeit. Das ist in der gegenwärtigen Situation, in der alle Welt nach Höherqualifizierung des Personals in der frühkindlichen Bildung ruft, in der die Anforderungen an Betreuung, Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit in jeder Beziehung steigen, vollkommen unverantwortlich. Das Fazit jedenfalls ist und bleibt: Dieser Gesetzentwurf ist ein schlechter Gesetzentwurf.“