Zu den GEMA-Plänen erklärte Jochen Spaeth, stellvertretender SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender in Maintal: „Die von der GEMA vorgeschlagenen neuen Tarife ab 2013 sind wirtschafts- und kulturfeindlich. Zwar ist es unbestritten, das die GEMA als Verwertungsgesellschaft für Kunstschaffende und Urheber wichtige Aufgaben erfüllt, aber es kann nur im Interesse der GEMA, der Künstler und Rechteinhaber sowie der Veranstalter vor Ort sein, dass es zu einem ausgewogenen Kompromiss bei der neuen Tarifkalkulation kommt.“
Leider kommt es nicht dazu, dass die GEMA-Vorschläge kleinere zumeist ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen entlastet. Vielmehr werden Aufführungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern bei Veranstaltungen selbst mit freiem Eintritt zu einer erheblichen Verteuerung der Mindestvergütung führen, kritisiert SPD-Mann Spaeth. Er sieht Vereine oder Veranstalter von Straßen- und Stadtteilfesten zu Recht in Sorge, dass sie die anfallenden Urheberrechtsvergütungen zukünftig nicht mehr aufbringen können. „Das darf nicht sein. Die GEMA-Rechnung darf kein Hemmnis für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sein.“, betont Spaeth, der auch kulturpolitischer Sprecher der SPD Maintal ist.
Jochen Spaeth rechnet vor, dass aufgrund der neuen Tarifstruktur auch Gewerbetreibende, also Musik- und Festveranstalter, Clubbetreiber, Betreiber von Musikkneipen und Diskotheken, Veranstaltungen der Vereine und Gesellschaften mit enormen Vergütungserhöhungen rechnen müssen. Ein Unding, so SPD-Kommunalpolitiker Spaeth, wenn im Schnitt mit Steigerungen von 500 bis 600 Prozent für die Kosten der Abgeltung von Musikrechten gerechnet werden muss. Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind nicht tragbar und Pleiten vorprogrammiert, warnt der Sozialdemokrat.
Die SPD appelliert deshalb an die GEMA, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und insgesamt transparentere und gerechtere Tarif-Regelungen zu finden. „Sie müssen erstens die finanziellen Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine vernünftig gestalten.“ Denkbar sind dabei beispielsweise Rabattsysteme und Freistellungsregelungen bei Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke. „Sie dürfen zweitens nicht die wirtschaftliche Betätigung von Musik- und Festveranstaltern sowie Clubbetreibern und Betreibern von Musikkneipen so beeinträchtigen, dass eine wirtschaftliche Betätigung nicht oder kaum noch möglich ist.“, betont Spaeth.