City-Tax in Maintal: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Mit großem Interesse hat die SPD-Fraktion Maintal das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in Sachen „Bettensteuer“ zur Kenntnis genommen. Das Gericht hat entschieden, dass die Gemeinden nur auf privat veranlasste Übernachtungen Steuern erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sein. Allerdings sieht das Gericht keine Gleichartigkeit der „Bettensteuer“ zur Umsatzsteuer und bestätigt somit die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen kommunalen Abgabe.

Die SPD Fraktion Maintal wird sich die Urteilsbegründung in aller Ruhe anschauen und bewerten. „Grundsätzlich ist positiv zu bewerten, dass die Kommunen eine solche kommunale Abgabe erheben können. Die Tatsache, dass nun jedoch nur Privatreisende eine Abgabe leisten dürfen, macht eine Umsetzung einer Bettensteuer durchaus schwierig. Das Urteil macht deutlich, dass der vom Magistrat vorgelegte Entwurf schon aus rechtlichen Gründen keine Zustimmung finden kann. Insofern wird man jetzt prüfen müssen, wie eine rechtssichere Satzung gestaltet werden kann, wie der technische Ablauf der Erhebung der Bettensteuer organisiert werden muss und ob Einnahmen und Verwaltungsaufwand im vertretbaren Verhältnis zueinander stehen“, so Jennifer Gutberlet, finanzpolitische Sprecherin der SPD Fraktion.

Als durchaus positiv bewertet die SPD Fraktion Maintal die Diskussion über die mögliche Einführung der City-Tax in Maintal. „Die Diskussion über die Einführung der City-Tax hat gezeigt, dass wir uns auch in einer Kommune in der Größenordnung wie Maintal intensiv Gedanken über alternative Finanzierungskonzepte für Kulturaufgaben machen sollten. Die vorhandenen Angebote von Hotellerie, Einzelhandel, Kultur oder Gastronomie, sowie die attraktive Lage Maintals im Rhein-Main-Gebiet macht uns durchaus zu einem attraktiven Standort. Hier gemeinsam die Vorteile herauszuarbeiten und den Standort auch in diesem Bereich aktiver und besser zu vermarkten muss weiterhin in der Diskussion bleiben. Dies hilft den Machern der Kultur, den Gastgebern und der Stadt. Es bleibt allerdings auch weiterhin die Frage offen, wie eine solche Aufgabe zukünftig finanziert werden soll. Es ist daher positiv zu bewerten, dass die Diskussion über alternative Finanzierungswege unter Beteiligung der profitierenden Branchen überregional fortgesetzt wird“, so Gutberlet abschließend.

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