Flüchtlinge integrieren und fördern
Die internationalen Konflikte sorgen dafür, dass sich Millionen von Menschen auf der Flucht befinden. In großer Zahl machen sie sich auf den Weg nach Europa und nach Deutschland. Auch in den Kommunen des Main-Kinzig-Kreises hoffen sie auf einen Neuanfang. Die Sozialdemokratie sieht es aus ihrer Tradition einer international solidarischen Bewegung heraus als humanitäre Pflicht an, den Menschen zu helfen und ihnen zur Seite zu stehen. Das kulturelle und soziale Leben unserer Städte und Gemeinden ist schon internationaler geworden und wurde dadurch enorm bereichert. Eine Willkommenskultur aus Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen hat den Grundstein dafür gelegt, damit weitere Integrationsangebote erfolgreich sein können. Wir werden den runden Tischen und Arbeitskreisen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen und die wertvolle Integrationsarbeit unterstützen.
Wir wollen eine frühzeitige Förderung der deutschen Sprache sowie Angebote zur beruflichen Ausbildung und Qualifizierung schaffen. Dazu soll ein Kompetenzteam aus Vertretern der Politik, Arbeitgebern und Arbeitsvermittlern Modellprojekte erarbeiten und bewerten mit dem Ziel, diese flächendeckend und mit Signalwirkung über den Kreis hinaus zu etablieren.
Unsere Politik verfolgt das Leitbild einer toleranten und solidarischen Gesellschaft. Aber Integration und Solidarität sind keine Einbahnstraßen. Wer dauerhaft in Deutschland lebt, akzeptiert das Grundgesetz als rechtliche Norm; wer dagegen die Freiheit und die Toleranz des Rechtsstaates verletzt oder ausnutzt, kann im Umkehrschluss keine Akzeptanz erfahren. Daher werden wir mit aller Entschiedenheit Diskriminierungen in allen Formen entgegentreten, Vorurteile abbauen und Fremdenfeindlichkeit und Rassismus mit allen Mitteln bekämpfen. Auch die Menschen anderer Kulturen, die schon seit Jahren bei uns leben, brauchen unsere Unterstützung, damit das gesellschaftliche Miteinander gelingt. Grundlegend dafür ist es, die sprachlichen und kulturellen Barrieren zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen abzubauen. Gerade der Spracherwerb ist uns ein besonderes Anliegen, da die Sprache der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in unserem Land ist. Insbesondere die Schulen müssen ausländische Kinder so fördern, dass sie die Möglichkeit erhalten, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Spezielle Angebote in der Ausbildungssuche und Berufsorientierung sollen helfen, den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Neben der Schulsozialarbeit sollen ihnen dabei künftig auch Jobmentoren zur Seite stehen, für die in den Beruflichen Schulen geworben wird. Wir wollen gute Beispiele der Integrationsarbeit nutzen, um jungen Menschen eine Orientierung zu bieten.
Fragen und Antworten
{slide=Masterplan der Stadt Maintal zur Unterbrindung von Flüchtlingen}
Den von der Stadtverordnetenversammlung Maintal beschlossenen Masterplan finden Sie hier. Dieser Plan beinhaltet neben möglichen Standorten auch eine detaillierte Beschreibung der möglichen Bauweisen für Asylberwerberunterkünfte.
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{slide=Wo entstehen in Maintal neue Flüchtlingsunterkünfte?}
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit einer neu eingerichteten Arbeitsgruppe unter Leitung der Stadtverordnetenvorstehers die möglichen Standorte für Flüchtlingsunterkünfte. Diese Beratungen finden öffentlich statt. Eine Entscheidung, wo, was und wann gebaut wird, ist noch nicht getroffen. Vorbereitet wird der Bau einer Unterbringungsmöglichkeit in der Rhönstraße (Gelände: ehemaliger Spielplatz / NICHT Gelände Park/Grünanlage). Ebenso werden kontinuierlich anderweitige Standorte durch die Verwaltung geprüft. Eine Berichterstattung erfolgt in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie in den Stadtverordnetenversammlungen.
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{slide=Flüchtlingsunterkunft in der Rhönstraße – Schreiben des Ersten Stadtrates und des Stadtverordnetenvorstehers}
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Maintal ist seit etwa zwei Jahren verstärkt mit der Aufgabe konfrontiert, Flüchtlinge aus anderen Teilen der Welt im Stadtgebiet aufzunehmen und zu integrieren. Wir haben in dieser Zeit über 200 Asylbewerber und Flüchtlinge in Maintal aufgenommen und gut untergebracht. Hierzu haben wir vorrangig alle im städtischen Eigentum befindlichen Wohnungen und Gebäude genutzt. Auch in Privatwohnungen sind mittlerweile einige Flüchtlingsfamilien untergebracht worden. Angesichts der gerade in den letzten Monaten gestiegenen Flüchtlingszahlen und der noch für die nächsten Monate und vielleicht Jahre prognostizierten Zahlen sind wir gezwungen, neue Unterbringungsmöglichkeiten zu erschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Maintal hat sich daher in ihrer Sitzung am 13. Juli 2015 einstimmig zu dieser Verantwortung bekannt und folgende Leitlinie beschlossen:
„Die Stadt Maintal sieht sich wie ganz Deutschland mit einem großen Zustrom an neuen Flüchtlingen und Asylbewerbern konfrontiert. Diese Menschen sind teilweise unter höchster Lebensgefahr zu uns gelangt. Es ist die Verpflichtung der Stadt und des Gemeinwesens, diesen Menschen eine menschenwürdige Unterbringung zu ermöglichen und für sie zu sorgen. Zur Lösung dieses Problems müssen wir als Stadt alle verfügbaren Flächen im gesamten Stadtgebiet nutzen und die Unterbringung in allen Stadtteilen ermöglichen. Dies soll über einen abgestimmten und frühzeitig offen gelegten Masterplan geschehen, der Grundlage des weiteren Handelns von Verwaltung und Politik ist.
Maintal soll ein Beispiel für gelungene Integration auch in schwierigen Zeiten sein. Sie begrüßt, dass zahlreiche Bürger sich ehrenamtlich in Vereinen und Institutionen bereits jetzt um die Betreuung der Flüchtlinge kümmern und lädt weitere Bürger ein, sich dieser Tätigkeit anzuschließen.“
Im 2. Halbjahr 2015 werden wir mit einer neuen Gemeinschaftsunterkunft in der Braubachstraße und dem Umbau eines städtischen Gebäudes in der Neckarstraße (beides in Dörnigheim) weitere ca. 120 Unterbringungsplätze neu errichten. Bis zum Jahresende werden dann zwischen 320 und 350 Flüchtlinge in Maintal leben.
Wir müssen aber bereits jetzt für das Jahr 2016 planen und sicherstellen, dass auch dann zusätzlicher Wohnraum für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung steht. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das nächste Projekt auf einem städtischen Grundstück in Bischofsheim in der Rhönstraße/Ecke Zimmerseestraße zu realisieren. Es handelt sich hier um ein ehemaliges Spielplatzgelände, das zwischenzeitlich ungenutzt ist und für eine Wohnbebauung verkauft werden sollte. Für dieses Grundstück besteht bereits ein Baurecht, sodass eine schnelle Umsetzung möglich ist.
Wir möchten Sie als Anlieger im direkten oder weiteren Umfeld dieses Grundstückes über die weiteren Planungen informieren. Dieser Brief soll hierfür nur den Auftakt bilden. Wir planen weitere Informationen in den nächsten Tagen auf der Homepage der Stadt Maintal unter www.maintal.de unter der Rubrik Leben in Maintal / Soziales / Asyl zu veröffentlichen und, wenn Sie wollen, Sie auch über einen Newsletter informieren. Darüber hinaus planen wir eine Anliegerinformationsveranstaltung vor Ort, am 20.8.2015 um 19 Uhr im Haus der Begegnung. Hierüber werden wir Sie in der Presse und auch auf unserer Homepage noch einmal informieren.
Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Juli 2015 wird die Verwaltung nun die entsprechenden Planungen durchführen. Fest steht aber bereits jetzt, dass auf diesem städtischen Grundstück in der Rhönstraße keine temporären Unterbringungsmöglichkeiten z.B. als Wohncontainer, errichtet werden sollen, sondern ein festes Gebäude geplant ist. Hier sollen Wohnungen entstehen, die zunächst durch Asylbewerber genutzt werden und danach dem normalen Wohnungsmarkt langfristig zur Verfügung stehen sollen. Wir wollen damit eine dauerhafte Entlastung der Wohnungsnachfrage ermöglichen und eine nachhaltige Wertschöpfung aus der Immobilie sicherstellen. Eine entsprechend werthaltige Bausubstanz kommt dabei nicht nur den zukünftigen Bewohnern der Anlage sondern auch dem gestalterischen Gesamteindruck und damit dem Umfeld der Bebauung zu Gute.
Neben den Ergebnissen der weiteren Planungsschritte wollen wir Sie in den nächsten Wochen auf unserer Homepage auch über unsere Betreuungsangebote informieren, die wir schon derzeit für die Flüchtlinge in Maintal bereithalten. Dies wird ergänzt durch die Angebote des „Helferkreises Asyl“, indem sich bereits jetzt sehr viele Maintaler Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für die Betreuung der Flüchtlinge, derzeit vornehmlich in Dörnigheim, engagieren. Wir hoffen, dass dieses vorbildliche Engagement auch auf den Stadtteil Bischofsheim ausstrahlen wird. Mit den Informationen wollen wir Ihnen das Gefühl und auch die Gewissheit geben, dass wir uns sowohl professionell als auch ehrenamtlich um die Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, kümmern und sie nicht mit ihren Problemen und Nöten allein lassen. Wir wollen damit auch deutlich machen, dass dies keine Aufgabe der Nachbarschaft sein muss, dass es aber auch schön wäre, wenn Nachbarn uns hierbei unterstützen.
Wir wissen, dass uns Unbekanntes und Fremdes verunsichert oder gar Angst macht. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, Sie über unsere Aktivitäten zu informieren und Ihnen vor allen Dingen auch die Menschen näher zu bringen, die voraussichtlich ab dem Frühjahr 2016 in Ihrer Nachbarschaft leben werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Unterstützung und werden Sie über die weiteren Schritte auch in der Anliegerversammlung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Kaiser (Stadtverordnetenvorsteher) & Ralf Sachtleber (Erster Stadtrat)
{slide=Wer kommt eigentlich?}
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Bis Ende Mai 2015 gab es in diesem Jahr 141.905 anhängige Asylverfahren (Erst- und Folgeanträge) in Deutschland. Ein Plus gegenüber 2014 von 126,7 Prozent. Die wichtigsten drei Herkunftsländer sind Kosovo mit 29.747 (Anerkennungsquote von 0,2 Prozent), Syrien mit 26.250 (Anerkennungsquote von 84,4 Prozent) und Albanien mit 16.250 (Anerkennungsquote von 0,4 Prozent).
Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt im bisherigen Jahr 2015 bei 34,7 Prozent.
Monatlich aktualisierte Zahlen zu den Asylanträgen bietet die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Grafik: Diagramm zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen in Deutschland seit 1995 und wichtigste Herkunftsländer 2014. (Foto: dpa)
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{slide=Wie läuft die Unterbringung und Verteilung?}
Asylsuchende werden in der Regel in einem der zwanzig deutschen Erstaufnahmelager untergebracht. Nach drei Monaten endet die Verpflichtung, dort zu wohnen und die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften. Seltener werden Asylsuchende vorzugsweise in Wohnungen untergebracht.
In welchem Bundesland die Asylsuchenden ihren Antrag stellen und auf die Entscheidung warten müssen, wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel entschieden (siehe Karte).
Er wird jährlich entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder errechnet. Auf diese Weise sollen die mit der Aufnahme verbundenen Lasten angemessen verteilt werden.
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{slide=Wie viele Flüchtlinge nimmt Deutschland auf?}
In Deutschland bekommen Personen eine Aufenthaltserlaubnis, die als Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt werden. Im laufenden Jahr 2014 haben 181.453 Menschen einen Antrag (Erst- und Folgeantrag) in Deutschland gestellt. Die Gesamtschutzquote liegt bei 33,2 Prozent.
Zusätzlich zu den Flüchtlingen, die selbst Deutschland erreichen können, nehmen wir über Kontingente Flüchtlinge auf – vor allem Familien mit Kindern, die in der Krisenregion in
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{slide=Wie läuft das Verfahren?}
Asylsuchende können sich bei Einreise an die Grenzbehörde oder nach Einreise an jede andere Behörde wenden. Hiernach wird er an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen, wo die Personendaten erfasst werden und er formal seinen Asylantrag stellt. Der Bewerber erhält eine Aufenthaltsgestattung.
Als Asylbehörde unterhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Büros in den Erstaufnahmeeinrichtungen. In einer Anhörung schildert ein Asylbewerber seine Verfolgung. Sie ist Grundlage für die Entscheidung, ob Asyl gewährt werden kann. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht klagen.
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{slide=Welche Leistungen erhalten Flüchtlinge?}
Flüchtlingen ist es in den ersten drei Monaten Aufenthalt nicht erlaubt zu arbeiten. In der Zeit leben sie in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft und bekommen teilweise Essen, Körperpflege und Gesundheitsversorgung in Form von Sachleistungen. Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld. Wenn sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten sie Geld oder Gutscheine.
Grundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz für Asylbewerber liegt unter dem Regelsatz für Arbeitslosengeld II. Künftig sollen Flüchtlinge aber nach einer Wartefrist von 15 Monaten Leistungen auf Sozialhilfe Niveau (SGB XII) erhalten. Und alle Kinder haben ab dem ersten Tag Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Um die Kommunen weiter zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu verringern, wollen Bund und Länder die Arztkosten von Asylsuchenden auf die gesetzlichen Krankenkassen übertragen (für Länder optional, für Krankenkassen verpflichtend). Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen.
Um minderjährige Flüchtlinge besser unterbringen, versorgen und betreuen zu können, hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Es ist eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder durch ein bundesweites und landesinternes Verteilungsverfahren vorgesehen. Um ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Begleitung in Deutschland ankommen, auch vor dem 1. Januar eine gute Betreuung gewährleisten zu können, soll schnellstmöglich ein Übergangskonzept erarbeitet werden.
Eine Übersicht der einzelnen Leistungen finden Sie hier…
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{slide=Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Flüchtlinge besser zu integrieren?}
Wer vor Krieg oder Verfolgung flieht, der sucht Schutz, Hoffnung und Perspektiven für sich, seine Familie und seine Kinder. 2014 sind viele Menschen zu uns geflohen, wir erwarten ca. 200.000 Asylanträge. Deshalb ist es wichtig, die Länder und Kommunen zu entlasten, die Asylverfahren unter Beibehaltung eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu beschleunigen und mehr Integrationsangebote für die Schutzsuchenden zu bieten. Es ist richtig, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und den Menschen so früh wie möglich Zugänge in unsere Gesellschaft zu öffnen – zu Arbeit und Beschäftigung, zu Sprachkursen und Schulen. Dann können aus Flüchtlingen auch neue Nachbarn werden.
Zur besseren Integration hat die SPD daher erhebliche rechtliche Verbesserungen durchgesetzt: Asylsuchende können nun schneller eine Arbeit suchen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Künftig können sie nach drei Monaten arbeiten, bisher war dies erst nach neun bzw. zwölf Monate der Fall.
Um Asylbewerbern und Geduldeten Bewegungsfreiheit zu ermöglichen, hat die SPD durchgesetzt, dass die sogenannte Residenzpflicht abgeschafft wird. Nach drei Monaten, also der Phase der Erstaufnahme, dürfen sich die Menschen frei im Bundesgebiet bewegen. Bisher mussten sie um Erlaubnis bei der zuständigen Behörde fragen, um temporär den jeweiligen Landkreis oder das Land verlassen zu dürfen. Ausnahmen gelten bei rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen, Verdacht auf Drogendelikte und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen. Eine Wohnsitzauflage wird beibehalten, um gerechte Kostenteilung zwischen den Kommunen zu gewährleisten.
Um die Integration voranzubringen, hat die SPD durchgesetzt, dass es eine Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive geben wird.
Anträge auf Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sollen zügig und kompetent bearbeitet werden. Dafür soll es eine personell und finanziell adäquate Ausstattung der entsprechenden Stellen geben. Die Länder verpflichten sich, 16 zusätzliche Stellen für die länderübergreifende Gutachtenstelle bei der Zentrale für ausländisches Bildungswesen zu schaffen.
Eine Berufsausbildungsbeihilfe und eine Assistierte Ausbildung können in Deutschland Geduldete ab dem 1. August 2016 bereits nach 15 Monaten im Land annehmen – und nicht, wie bislang, erst nach vier Jahren.
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{slide=Wie werden die Kommunen unterstützt}
Der Bund wird die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen im Jahr 2015 auf 1 Milliarde Euro verdoppeln. Ab 2016 wird er sich dauerhaft an den Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme schutzbedürftiger Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen entstehen, beteiligen. Wie diese Beteiligung konkret aussehen soll, wird bis zum Herbst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe („Neustrukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme“) festlegen.
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{slide=Was kann ich vor Ort tun?}
In Deutschland engagieren sich mittlerweile viele Menschen für Flüchtlinge. Es geht von Hilfe bei Amtsgängen, Vorlesestunden für Kinder, Hilfe beim Deutschlernen bis hin zur Organisation von Sachspenden. Dieses Engagement ist großartig und zeigt ein anderes, positiveres gesellschaftliches Klima als noch vor einigen Jahren.
Wenn Sie dieses ehrenamtliche Engagement unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis Asyl Maintal:
https://www.maintal.de/seite/200157/asylbewerberbetreuung.html
https://www.facebook.com/pages/Arbeitskreis-Asyl-Maintal/260993887392060?fref=ts
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Bitte beachten Sie: wir versuchen regelmäßig die aufgeführten Informationen zu aktualisieren. Neuerungen, aktuelle Informationen und Veränderungen werden kontinuierlich eingepflegt.